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Damit ihre nächste Veranstaltung ein voller Erfolg wird bitten wir sie folgende Infos zu beachten
Datum und Uhrzeit: ________________________________
Name:___________________________________
Adresse:_____________________________________________________
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Telefon / Fax:_________________________________________________
Räumlichkeiten:_______________________________________________
Art des Gebrauchs:_____________________________________________
Anzahl der Gäste:______________________________________________
Menü / Speisen und Getränke:____________________________________
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Bestuhlung:__________________________________________________
Technik / Bühne:______________________________________________
Dekoration:__________________________________________________
Musik:______________________________________________________
Kamera / Foto:________________________________________________
Sonstige Leistungen:___________________________________________
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Mietpreis (brutto):_____________________________________________
Anzahlung / Kaution:__________________________________________
Besondere Vereinbarungen:_____________________________________
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Ort, Datum:___________________________________________
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Die AGB's sind Bestandteil dieses Vertrages!
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
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Der Mieter / Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine gesonderte Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen werden. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
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Die vom Mieter / Veranstalter angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Mietpreis kann bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben angepasst werden.
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Alle öffentlichen Musikveranstaltungen müssen vom Mieter / Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Mieter / Veranstalter. Der Vermieter ist berechtigt, entsprechende Daten weiterzuleiten.
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Der Mietpreis ist spätestens bis zum dritten Werktag nach dem Miettermin zu entrichten. Bei Dauermietverhältnissen (auf bestimmte oder unbestimmte Zeit) ist der Mietpreis innerhalb der ersten drei Werktage eines jeden Monats zu entrichten.
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Die Anzahlung ist spätestens bis zum dritten Werktag nach Vertragsabschluss zu leisten. Die Anzahlung und die Kaution werden bei der Schlussrechnung angerechnet.
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a) Tritt der Mieter / Veranstalter erst zwischen der 10. und 6. Woche vor dem Miettermin zurück und ist eine Weitervermietung nicht möglich, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Mieter / Veranstalter vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Mieters, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
b) Bei jedem späteren Rücktritt ist der Vermieter berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen Dritter 30% des entgangenen (vereinbarten) Menüpreises in Rechnung zu stellen.
c) Wurde ein Pauschalpreis je Teilnehmer vereinbart, so ist der Vermieter berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 10. und 6. Woche vor dem Miettermin 20%, bei einem späteren Rücktritt 30% des Pauschalpreises x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
d) In jedem Fall steht dem Mieter / Veranstalter der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter / Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Mietzeit durch Teilnehmer verursacht werden und vom Mieter zu vertreten sind. Das Einbringen von Gegenständen wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterial, Vorführgeräte etc., erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters / Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache.
Allgemeine Hausordnung
1. Eltern haften für Ihre Kinder
2. Haus und Hof sind sauber zu halten.
3. In dem Gebäude ist das Rauchen strengstens verboten.
4. Alkohol und andere Rauschmittel sind im Gebäude strengstens verboten.
5. Gewalttätige und/ oder lautstarke Diskussionen sind untersagt
6. Politisch lenkende oder extremistisch orientierte Diskussionen sind strengstens untersagt.
7. Jeder Besucher ist verpflichtet auf seine Wertsachen zu achten. Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände übernommen.
8. Wer einen Gegenstand findet, der nicht zu seinem persönlichen Besitz zählt, ist verpflichtet diesen im Büro abzugeben.
9. Das Abstützen oder Anlehnen an der Wand ist, wenn nicht dringend notwendig, verboten.
10. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden worden sind.
11. Gegenstände müssen, nachdem sie benutzt worden sind, wieder an ihren Ort zurückgelegt werden.
12. Der Mieter/ Veranstalter haftet für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Mietzeit durch Teilnehmer verursacht werden und vom Mieter vertreten sind.
13. Das Einbringen von Gegenständen wie Ausstellungsgegenstände, Dekorations- material, Vorführgeräte etc., erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters/ Veranstalter und bedarf vorherigen Absprache.
14. Für alle Verletzungen bei der Teilnahme von Workshops und Veranstaltungen in dem Güterbahnhof wird keine Haftung übernommen.
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